Als einstiges Nischenprodukt spielt der Bio-Wein heute in der ersten Liga mit. Ein ethisch und nachhaltig produzierter Wein mit Gesundheitsplus für Weinliebhaber. Unpräzise, unvorhersehbar und etwas „freakig“, so seine Kritiker.
Worum handelt es sich bei Bio-Wein?
Richtlinien und historische Entwicklung
In Italien darf die Bezeichnung Bio-Wein erst ab dem 8. März 2012 verwendet werden, nachdem es diesbezüglich jahrelang ein gesetzliches Vakuum gab.
Bis dahin konnte bei einem Wein lediglich angeben, dass er aus Bio-Trauben hergestellt wurde, d. h. nach biologischen Anbaumethoden kultiviert wurde, allerdings war damit der Prozess der Weinherstellung noch nicht geregelt.
Der biologische Landbau strebt eine landwirtschaftliche Produktion ohne den Einsatz von synthetischen Produkten und genetisch veränderten Organismen (GVO) an, wobei die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens, organische Erzeugnisse sowie die Biodiversität genutzt werden (Quelle: ONAV).
Die aktuelle Gesetzgebung basiert auf den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007, 889/2008, (EU) 271/2010 sowie den nationalen Gesetzesdekreten D.M. 18354/2009 und D.M. 8515. In diesem Kontext ist der ökologische Weinbau geregelt, der sich dabei immer auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 bezieht.
Es ist ein Umstellungszeitraum von der traditionellen auf die ökologische Landwirtschaft von 3 Jahren vorgesehen. Danach ist es möglich, die Bezeichnung „Bio-Wein“ zu verwenden und das gemeinschaftliche Logo auf dem Etikett anzubringen.
Die wichtigsten Punkte sind dabei das Verbot der Verwendung von synthetischen Chemikalien sowie von GVO oder deren Derivaten.
Die biologische Weinherstellung umfasst demnsch die Herstellung von Bio-Wein, der mit Trauben aus ökologischem Landbau hergestellt wird (Verordnung (EG) Nr. 834/2007), und wird durch die Verordnung (EG) Nr. 606/2009 geregelt.
Unter anderem definiert die biologische Weinherstellung auch die maximale Sulfitmenge, die im Wein enthalten sein darf; sie muss etwas geringer als bei traditionell produzierten Weinen sein.